ATVB

Unsere Bedingungen

Gentedimare | Allgemeine Törn- und Vertragsbedingungen ATVB

1. Vertrag Mit deiner schriftlichen oder elektronischen Anmeldung kommt zwischen dir und Gentedimare ein Vertrag gemäss OR zustande. Deine vertraglichen Rechte und Pflichten entstehen gegenüber Gentedimare ab diesem Zeitpunkt. Falls du eine geschlossene Gruppe anmeldest, stehst du für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Törnpreises) wie für deine eigenen Verpflichtungen ein. Die vertraglichen Vereinbarungen und die ATVB gelten für alle Törnteilnehmer. - Gentedimare weist explizit darauf hin, dass die vertraglichen Leistungen ab der vereinbarten Marina (Einschiffungshafen) gelten und im Zielhafen (Ausschiffungshafen) enden.

2. Zahlungsbedingungen
Bei Buchung ist innert 15 Tagen die Überweisung des vereinbarten Törnpreises zu leisten. Bei nicht Einhalten des Zahlungstermins sind Mahngebühren fällig:
- Erste Mahnung nach 5 Arbeitstagen, frei
- Zweite Mahnung nach 10 Arbeitstagen, CHF 50
Gentedimare ist nach weiteren 5 Arbeitstagen berechtigt, den Rücktritt vom Törnvertrag zu erklären und die Leistung zu verweigern bzw. den Platz weiter zu verkaufen.

3. Annullierung / Änderung / Ersatz
3.1. Grundsätzlich muss deine Annullierung bzw. Änderung schriftlich erfolgen. Die Annullierungsfristen beginnen 90 Tage vor Törnbeginn. Bis zum Beginn dieser Fristen erhebt Gentedimare für Annullierungen und Änderungen eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Törnpreises.
3.2. Nach Beginn der Annullierungsfristen erhebt Gentedimare zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr die folgenden Kosten in Prozenten des Törnpreises:
90 bis 60 Tage vor Abreise 50%
60 bis 30 Tage vor Abreise 75%
30 und weniger Tage vor Abreise 100%
Eine Ersatzperson kann im Einverständnis mit Gentedimare gestellt werden, dann bleibt auch innerhalb der Annullierungsfristen lediglich die Bearbeitungsgebühr.

4. Anreise / Rückreise Die Anreise zur Marina liegt grundsätzlich in deiner Verantwortung, insbesondere die rechtzeitige Ankunft. Je nach Route kann die Abfahrt nicht verzögert werden; ein späterer Einstieg kann unter Umständen an einem andern Ort und auf eigene Kosten erfolgen. - Die Rückreise findet nicht in jedem Fall ab dem Einschiffungshafen statt; dies steht in deinem Vertrag.

5. Routenänderung / Verspätung / Nichtdurchführung / Abbruch
5.1. Eine Änderung der ausgeschriebenen und geplanten Route kann durch Gentedimare aus folgenden Gründen vorgenommen werden und berechtigt nicht zu Ersatzforderungen:
- Sicherheit für Crew und Schiff
- Meteo und Zeitplanung
- Wohlbefinden der Crew
5.2. Falls der Törn von Gentedimare aus subjektiven Gründen nicht durchgeführt werden kann, werden alle bereits geleisteten Zahlungen an den Törn innerhalb von 30 Tagen rückerstattet. Weiter gehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Bereits getätigte Reisekosten können durch Gentedimare nicht übernommen werden; hier hilft eine individuelle Reise- Annullierungs-Versicherung.
5.3. Falls der Törn von Gentedimare unterwegs aus irgend welchen Gründen abgebrochen wird, werden die Zahlungen pro rata innerhalb von 30 Tagen rückerstattet; Reisekosten wie unter 5.2.
5.4. Falls der Törn auf Grund höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen jeder Art, Aufruhr, Blockade, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Epidemie, Geiselnahmen, Krieg, Pandemie, Revolution, Sabotage, Streik, Terrorismus, Verkehrsunfälle) nicht oder verspätet durch geführt werden kann, ist eine Rückerstattung ausgeschlossen.

6. No-show / Abbruch durch Teilnehmerin oder Teilnehmer
Zeigt oder meldet sich ein Crewmitglied bis zur vereinbarten Abfahrt nicht, sind auf jeden Fall 100% des Törnpreises zu zahlen und die Pflichten von Gentedimare entfallen.
Möchte ein Crewmitglied die Reise abbrechen, wird der nächste Hafen angelaufen, wo ein sicheres Aussteigen und eine vernünftige Heimreise möglich ist. Bei Überführungen ist dies der nächste Hafen in Richtung des Zieles (keine Rückfahrt). - Dies gibt keine Rückerstattung und es entstehen keine weiteren Pflichten von Gentedimare.

7. Yacht Falls die in der Ausschreibung und im Vertrag aufgeführte Yacht aus irgend welchen Gründen nicht zur Verfügung stehen sollte (beschädigt, verspätete Rückkehr, verkauft, usw.), stellt Gentedimare in Absprache mit der Vertragsfirma innerhalb von 24 Stunden eine gleichwertige Yacht zur Verfügung. Dies gilt auch für Katamaran, Trimaran, Motorboot. - In dieser Frist entstehen der Crew keine zusätzlichen Kosten wie z.B. Hotel-Übernachtung.

8. Crew Falls die im Vertrag aufgeführte Crew aus irgend welchen Gründen (z.B. Absage) nicht in dieser Zusammensetzung an Bord ist, ändert sich nichts an den gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ein bilateraler Crew-Wechsel muss in jedem Fall von Gentedimare bewilligt sein.

9. Versicherungen
9.1. Haftpflicht wird vollumfänglich und ohne Selbstbehalt für die Crew von Gentedimare übernommen.
9.2. Für Schäden am Schiff (Kasko) werden Kleinschäden und Verluste bis zu einem Gesamtbetrag von 5% der Kaution solidarisch geteilt. Allfällige weitere Forderungen gehen zu Lasten von Gentedimare.
9.3. Versicherungen bezüglich Unfall, Krankheit, Reiserücktritt, Gepäckverlust, Schäden an optischen und elektronischen Geräten sind Sache der Teilnehmerin und des Teilnehmers.

10. Pass / Visum / Impfungen
Es ist in deiner eigenen Verantwortung, dich rechtzeitig um ein gültiges Reise-Dokument, ein allfälliges Visum und um notwendige Impfungen zu kümmern. Du riskierst ansonsten in gewissen Ländern „Schiffs-Arrest“. - Für einzelne Länder kann dir sogar bereits ab Start-Flughafen der Hinflug verweigert werden.

11. Gerichtsstand
Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar; Gerichtsstand im Streitfall ist CH – 4410 Liestal.



Gentedimare | Christoph Baier | CH – 4402 Frenkendorf | 10.09.2022

Christoph Baier
Schauenburgerstrasse 13
CH – 4402 Frenkendorf

Berufsskipper HSR 09320
Yachtmaster RYA 21295

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